
Außenwirtschaft
Die Außenhandelsstatistik ist eine vom Gesetzgeber angeordnete Erhebung, die der
Auskunftspflicht unterliegt. An Hand der Meldungen über die Ein-
Um den Anforderungen des Statistischen Amtes zu entsprechen, muss der Auskunftspflichtige eine monatliche Meldedatei abgeben.
Mit Hilfe von Z-
Die Grundversion von Z-
Auf Wunsch ist auch die Intrahandelsstatistik Ausgang für Deutschland sowie die Intrahandelsstatistik
Eingang für weitere EU-
Grundlage für die Statistikmeldungen sind die Meldedaten des Deklaranten. Die Meldedaten
können entweder über die grafische Benutzeroberfläche von Z-
Um fehlerfreie Meldedaten zu gewährleisten, wird nach jedem Speichervorgang eine umfangreiche Plausibilitätsprüfung durchgeführt.
Z-
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